Sachverständige oder oft Gutachter genannt, sind in unserer Fachgruppe in Schleswig-Holstein alle vereidigt.

Sachverständige sind kompetent, unparteiisch, unabhängig, der Sache verpflichtet

Wer braucht ihn?

Alle – die auf Nummer sicher gehen wollen.

Alle – die sich hinsichtlich der fachgerechten Ausführung einer Bauleistung unsicher sind.

Alle – die eine gutachterliche Beratung vor der Bauabnahme wünschen.

Alle – die ihr Zeit- und Kostenmanagement unterstützt haben wollen.

Welcher ist der Richtige?

Der Begriff des Sachverständigen ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Auftraggebern* eines Gutachtens ist deshalb zu empfehlen, auf öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aus dem Handwerk zurückzugreifen, die über eine fundierte berufliche Befähigung für die Sachverständigen-Tätigkeit verfügen. Damit erfüllen wir auch Anregungen und Hinweise aus der Verbraucherschutzberatung und den Bauherrenverbänden.

So ist nach der Mustersachverständigenordnung des Deutschen Handwerks im § 2.4 u.a. die besondere Sachkunde nachzuweisen und in den § 5 und 6 die öffentliche Bestellung und Vereidigung geregelt. In § 9 ist die unparteiische Aufgabenerfüllung, das heißt unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch, explizit festgelegt.

Aufgaben der Sachverständigen:

  • Gerichtsgutachten
    Grundlage des Gutachtens sind die Beweisfragen und die Beauftragung durch das zuständige Gericht.
  • Privatgutachten
    "Private Gutachten" werden von Privatpersonen, Firmen, Versicherungen usw. in Auftrag gegeben, um die fachliche Qualität einer Werkleistung zu prüfen bzw. um die vermutete Diskrepanz zwischen Soll- und Ist-Beschaffenheit festzustellen.
  • Baubegleitung durch Sachverständige
    Durch Beteiligung von Sachverständigen bei der Auftragsvergabe sowie bei der Durchführung einer Baumaßnahme können nicht fachgerechte Leistungen bereits während der Erstellung verhindert bzw. korrigiert werden, um unnötige Folgekosten auszuschließen.
  • Schiedsgutachten
    Durch die Einschaltung eines Sachverständigen und einer Vereinbarung für ein Schiedsgutachten wird eine außergerichtliche Einigung der Parteien angestrebt. Dies ist schneller und kostengünstiger als ein langwieriges und teures Gerichtsverfahren.

Welche Kosten entstehen durch die Beauftragung eines Sachverständigen?

Bei der Kostenplanung für Ihr Projekt sollte ein Budget für die Sachverständigentätigkeit eingeplant werden.
Da die Kosten immer einzelfallbezogen sind und stark variieren können, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen ein unverbindliches und individuelles Angebot erstellen können.

Fliesen-, Platten- u. Mosaiklegerhandwerk
Fliesen-, Platten- u. Mosaiklegerhandwerk
Maurer- und Betonhandwerk
Maurer- und Betonhandwerk
Zimmererhandwerk
Zimmererhandwerk

Auf unserer Webseite nutzen wir eine Karte von Openstreetmap. Wenn Sie die Karte sehen wollen, drücken Sie bitte auf den untenstehenden Knopf.