Sachverständige oder oft Gutachter genannt, sind in unserer Fachgruppe in Schleswig-Holstein alle vereidigt.
Sachverständige sind kompetent, unparteiisch, unabhängig, der Sache verpflichtet
Wer braucht ihn?
Alle – die Konflikte zwischen Bauherren und Handwerkern lösen wollen.
Alle – die Schäden, Fehler oder „Mängel“ feststellen oder vermuten.
Alle – die eine gutachterliche Beratung wünschen.
Alle – die Streitigkeiten ohne langwierige Gerichtsprozesse lösen möchten.
Also alle – die auf Nummer sicher gehen wollen – ganz gleich ob vor, während oder nach der Bauausführung.
Welcher ist der Richtige?
Der Begriff des Sachverständigen ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Auftraggebern* eines Gutachtens ist deshalb zu empfehlen, auf öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aus dem Handwerk zurückzugreifen, die über eine fundierte berufliche Befähigung für die Sachverständigen-Tätigkeit verfügen. Damit erfüllen wir auch Anregungen und Hinweise aus der Verbraucherschutzberatung und den Bauherrenverbänden.
So ist nach der Mustersachverständigenordnung des Deutschen Handwerks im § 2.4 u.a. die besondere Sachkunde nachzuweisen und in den § 5 und 6 die öffentliche Bestellung und Vereidigung geregelt. In § 9 ist die unparteiische Aufgabenerfüllung, das heißt unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch, explizit festgelegt.
Aufgaben der Sachverständigen:
- Gerichtsgutachten
Grundlage des Gutachtens sind die Beweisfragen und die Beauftragung durch das zuständige Gericht. - Privatgutachten
"Private Gutachten" werden von Privatpersonen, Firmen, Versicherungen usw. in Auftrag gegeben, um die fachliche Qualität einer Werkleistung zu prüfen bzw. um die vermutete Diskrepanz zwischen Soll- und Ist-Beschaffenheit festzustellen. - Baubegleitung durch Sachverständige
Durch Beteiligung von Sachverständigen bei der Auftragsvergabe sowie bei der Durchführung einer Baumaßnahme können nicht fachgerechte Leistungen bereits während der Erstellung verhindert bzw. korrigiert werden, um unnötige Folgekosten auszuschließen. - Schiedsgutachten
Durch die Einschaltung eines Sachverständigen und einer Vereinbarung für ein Schiedsgutachten wird eine außergerichtliche Einigung der Parteien angestrebt. Dies ist schneller und kostengünstiger als ein langwieriges und teures Gerichtsverfahren.
Welche Kosten entstehen durch die Beauftragung eines Sachverständigen?
Nach Ihrer ersten Kontaktaufnahme wird sich ein seriöser Sachverständiger ein genaues Bild machen und stellt einen „Fahrplan“ auf.
Daraus kann eine erste Kostenschätzung ermittelt werden. Die genauen Kosten hängen stark vom tatsächlichen Aufwand ab und können nicht immer vorhergesagt werden.



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