Kosten von Sachverständigen-Verfahren
Was wird mich die Beauftragung eines Sachverständigen kosten?
Hier muss klar zwischen Gerichtsgutachten, Privat- und Schiedsgutachten sowie gutachterlicher Baugegleitung unterschieden werden. Die anfallenden Kosten, die durch die Beauftragung eines Sachverständigen entstehen, werden entsprechend dem erteilten Auftrag, nach Aufwand sowie der jeweiligen Tätigkeit abgerechnet.
- Gerichtsgutachten
Die Gerichtsgutachten werden über die Honorarsätze des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) sowie dem von dem Gericht festgelegten Kostenvorschuss abgerechnet. - Privat- und Schiedsgutachten
Diese Gutachten werden auf der Basis zu vereinbarender Honorarsätze sowie der weiteren Kosten für die Gutachten-Erstellung abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt zum Nachweis nach tatsächlichem Aufwand oder pauschal, wenn so vereinbart. Alle Sachverständigenstunden für Ortstermine, An- und Abfahrt, Wartezeiten sowie die Ausarbeitung des Gutachtens werden zum gleichen Honorarsatz abgerechnet. - Gutachterliche Baugegleitung
Auch hier wird auf der Basis einer Honorarvereinbarung die Leistung des Sachverständigen definiert und abgerechnet.

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